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Auszug aus der Pressemitteilung
der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zum vom
Bundeskabinett beschlossenen Regierungsentwurf zur Förderung der
Mediation:

Durch das von der Bundesregierung am 12.01.2011 beschlossene Gesetz wird die Mediation in Deutschland erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Die gesetzliche Normierung der Mediation bietet mehr Chancen für einvernehmlich ausgehandelte Lösungen. Gerichtsverfahren, die viel Zeit, Geld und Nerven kosten, können so vermieden werden. Die Mediation hat vor allen Dingen einen Vorteil: Einen Verlierer gibt es nicht. Eine Lösung ist nur möglich, wenn beide Streitparteien damit einverstanden sind. Die Bürger erhalten erstmals ein gesetzlich geregeltes Mittel, ihre Streitfälle selbst in die Hand zu nehmen und sie eigenverantwortlich zu entscheiden. Um den Bürgern die Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens zu gewährleisten, sind die Mediatoren zu Verschwiegenheit verpflichtet und haben ein weit gehendes Zeugnisverweigerungsrecht.

Sinnvoll ist die Mediation gerade dort, wo es nicht nur darum geht, einen Streit irgendwie zu klären,
sondern die Parteien auch hinterher noch miteinander auskommen müssen: Bei Geschäftspartnern (außerbetriebliche Mediation), innerhalb von Unternehmen (innerbetriebliche Mediation), in Familien,
unter Nachbarn. Voraussetzung für eine Mediation ist, dass die Parteien daran freiwillig teilnehmen und über das, was verhandelt wird, eigenständig entscheiden. Damit keine Partei befürchten muss, dass die Verhandlungsergebnisse später doch noch von einem Richter gegen sie verwendet werden, ist das Verfahren
vertraulich. Um diese Vertraulichkeit sicherzustellen, sind die Mediatoren einerseits zu Verschwiegenheit verpflichtet, erhalten aber andererseits in der Zivilprozessordnung ein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht.

Wenn die Parteien zu einer Einigung kommen, dann können sie diese, zum Beispiel in einem Zivilverfahren
vor einem Amtsgericht, für vollstreckbar erklären lassen. Sie erhalten so eine sichere Grundlage für die Folgen ihrer Einigung.